Presseerlärung

Andreas ist 05.12.95 / 17.oo Uhr aus dem Knast gekommen. ca. 40 Leute waren vor Ort und haben Ihn abgeholt.

Werner, Rainer und Ralf werden morgen entlassen.

Alles so schnell wie moeglich.

ID-SH.


Anwaeltinnenbuero
Anke Brenneke-Eggers- Ursula Erhardt

Buero: Jutta Harms - Rike Sturmhoebel



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Presseerlaerung der Verteidigung im "radikal"-Verfahren, 05.12.95

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StPO wegen der Herausgabe und Verbreitung der Zeitschrift "radikal" befinden sich seit den bundesweiten Razzien am 13.06.1995 unsere vier Mandanten Andreas Ehresmann, Ralf Milbrandt, Rainer Pappenberg und Werner Konnert aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof in Untersuchungshaft.

Aufgrund eines Haftverschonungsbeschlusses des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof vom 04.12.1995, der der Verteidigung am heutigen Tag uebermittelt wurde, werden die Haftbefehle gegen unsere Mandanten ausser Vollzug gesetzt, d.h. die Haftbefehle bleiben zwar aufrecht erhalten, die Mandanten werden jedoch vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Ihre Freilassung erfolgt gegen die Hinterlegung einer Kaution von jeweils DM 20.000,- und ihren Reisedokumenten. Die Entlassung unserer Mandanten ist zum Teil noch im Laufe des Abends bzw. am naechsten Morgen, sobald die Formalitaeten erledigt sind, zu erwarten.

Unseren Mandanten und weiteren Beschuldigten, wird nicht etwa - wie dies aus vergleichbaren Verfahren gegen die "radikal" bekannt ist - Unterstuetzung von terroristischen Vereinigungen durch den Abdruck von Erklaerungen, der Billigung von Straftaten und aehnlichen Delikten vorgeworfen. Vielmehr sollen die an Herstellung, Herausgabe und Verbreitung angeblichen Beteiligten als "kriminelle Vereinigung" gehandelt haben und der gesamte Inhalt der Zeitung strafbar sein. Dieser Vorwurf ist in der straf- und presserechtlichen Geschichte der BRD bislang einzigartig.

Die Freilassung unserer Mandanten aus der Untersuchungshaft war laengst ueberfaellig. Aus der Sicht der Verteidigung waren die Haftbefehle von Anfang an unverhaeltnismaessig, da der dringende Tatverdacht, der von der Generalbundesanwaltschaft im wesentlichen auf den Lauschangriff in der Eifel gestuetzt wird, nicht gegeben ist. Hinzu kam, dass die Generalbundesanwaltschaft mit Akteneinsicht mauerte und damit eine effektive und sachgerechte Verteidigung so gut wie unmoeglich wurde. Die Haftbefehle gegen unsere Mandanten waren sowohl mit Fluchtgefahr als auch mit Verdunklungsgefahr begruendet. Im Haftfortdauerbeschluss vom 04.12.1995 wird zwar weiterhin der dringende Tatverdacht gegen unsere Mandanten bejaht und auch die Fluchtgefahr bejaht, die Verdunklungsgefahr sei jedoch durch die weiteren Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft zurueckgedraengt. Demgegenueber ist festzustellen, dass auch die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft in den letzten fuenf Monaten keine Erhaertung des dringenden Tatverdacht gebracht haben, und es ist auch nicht abzusehen, wann ueberhaupt Anklage erhoben werden soll. Demgegenueber ist die Fortdauer der Untersuchungshaft auf jeden Fall unverhaeltnismaessig und durch keinen Grund mehr gerechtfertigt.

Mit freundlichen Gruessen

im Namen der VerteidigerInnen Christop Kliesing (Berlin), Gabriele Heinike (Hamburg), Thomas Klein (Osnabrueck) und Ursula Erhardt