junge Welt Inland 30.06.1997 Internet-Prozeß gelaufen Angela Marquardt freigesprochen. Links nicht immer straffrei Im bundesweit ersten Prozeß um Querverweise im Computer-Datennetz sprach das Berliner Amtsgericht gestern die ehemalige Vizevorsitzende der PDS Angela Marquardt von dem Vorwurf frei, mit einem Link auf die Zeitschrift radikal zu Straftaten aufgerufen zu haben. Richterin Meline Schröer folgte in ihrer Urteilsbegründung weitgehend der Argumentation des Verteidigers Volker Ratzmann. Dessen Mandantin habe ihren Querverweis auf die in Deutschland verbotene Zeitschrift zu einem Zeitpunkt installiert, als die von der Staatsanwaltschaft angeführten strafbaren Texte noch nicht veröffentlicht waren. Sie habe sich ausschließlich gegen eine Zensur der Zeitschrift gewandt. Der von der Staatsanwaltschaft aufgerufene Zeuge Albert Schäfer, Beamter des Bundeskriminalamtes, bezeugte, daß im April 1996 lediglich die Einleitung zur radikal-Nr. 153 über Marquardts Homepage einsehbar war. Die inkriminierten Passagen der Nr. 154, die Staatsanwalt Michael von Hagen zur Abschreckung noch einmal vorlas: »Kleiner Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten« und »Rekrutierungs/Abschiebungszüge stoppen«, gelangten zu einem Zeitpunkt ins Netz, als die 25jährige Politik- Studentin und Sprecherin der AG Junge GenossInnen sich für die Partei auf einer Rundfahrt durch Westdeutschland befand. Der zweite Ankläger, Jürgen Heinke, ergriff nach dem Plädoyer der Verteidigung noch einmal das Wort. Sichtlich erregt vom Verlauf der nur zweistündigen Verhandlung sagte er: »Dies ist kein Prozeß gegen die Partei oder die Person Angela Marquardts. Aber es erstaunt mich schon, daß ausgerechnet die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der PDS hier als Streiterin für die Pressefreiheit auftritt.« Die Anklage forderte eine Geldstrafe von 3 000 Mark. Mit gemischten Gefühlen nahm Angela Marquardt den Freispruch auf. Sie sei froh über den Ausgang ihres Verfahrens, äußerte sie im Anschluß. Allerdings habe das Gericht sie nur aufgrund einer speziellen Konstellation freigesprochen. Generell behalte sich die Justiz auch weiterhin das Recht vor, bestimmte Querverweise strafrechtlich zu verfolgen. Leif Allendorf -- Miklas Weber --------------------------- mailto:weber@wildpark.com http://www.yi.com/home/WeberMiklas